Kommunale Förderung für Vereine beantragen
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Organisation
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Biehler
Besucheranschrift
E-Mail: sandra.biehler@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-133
Fax: 06391 9196-199
Frau Nina Veiock
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06391 9196-141
E-Mail: nina.veiock@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Schulen, Jugend und Sport, Vereine
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Nina Veiock
Besucheranschrift
E-Mail: nina.veiock@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-141
Fax: 06391 9196-199
Frau Sandra Biehler
Besucheranschrift
E-Mail: sandra.biehler@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Telefon Festnetz: 06391 9196-133
Internet
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Beihilfe, Kommune, Zuwendungen, Gemeinde, Gemeinschaft, Unterstützung, Verein, Förderung