Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Kommunale Förderung für Vereine beantragen

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Hinweise für Landstuhl: Kommunale Förderung für Vereine beantragen

    Für die Beantragung der Gewährung einer Förderung der Vereine und des Sports durch die Sickingenstadt Landstuhl wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales, Schulen und Kultur. Den nachfolgend beigefügten Antrag sowie ggf. erforderliche Nachweise senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an soziales@landstuhl.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Hinweise für Landstuhl: Kommunale Förderung für Vereine beantragen

    Für Fragen zur Gewährung einer Förderung der Vereine und des Sports durch die Sickingenstadt Landstuhl wenden Sie sich bitte unter soziales@landstuhl.de an den Fachbereich Soziales, Schulen und Kultur. Den entsprechenden Antrag finden Sie bei der Leistungsbeschreibung zum download als pdf.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Soziales, Schulen und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 49

    66849 Landstuhl

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06371 83-0

    Fax: 06371 83-101

    E-Mail: vg@landstuhl.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zuwendungen, Beihilfe, Förderung, Gemeinschaft, Unterstützung, Verein, Kommune, Gemeinde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English