Kommunale Förderung für Vereine beantragen
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Hinweise für Landstuhl: Kommunale Förderung für Vereine beantragen
Für die Beantragung der Gewährung einer Förderung der Vereine und des Sports durch die Sickingenstadt Landstuhl wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Soziales, Schulen und Kultur. Den nachfolgend beigefügten Antrag sowie ggf. erforderliche Nachweise senden Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben an soziales@landstuhl.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Landstuhl: Kommunale Förderung für Vereine beantragen
Für Fragen zur Gewährung einer Förderung der Vereine und des Sports durch die Sickingenstadt Landstuhl wenden Sie sich bitte unter soziales@landstuhl.de an den Fachbereich Soziales, Schulen und Kultur. Den entsprechenden Antrag finden Sie bei der Leistungsbeschreibung zum download als pdf.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landstuhl - Fachbereich - Soziales, Schulen und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Monika Romanet
Internet
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Zuwendungen, Beihilfe, Förderung, Gemeinschaft, Unterstützung, Verein, Kommune, Gemeinde