Kommunale Förderung für Vereine beantragen
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Fachbereich 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags: 09.00 - 12.00 Uhr mittwochs auch 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Vernazobres (Sachbearbeiterin)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-142
Fax: 0651 9798-5555
E-Mail: katja.vernazobres@trier-land.de
Internet
Weitere Informationen
Finanzen
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinde, Verein, Gemeinschaft, Förderung, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung, Beihilfe