Kommunale Förderung für Vereine Bewilligung

    Kommunale Förderung für Vereine beantragen

    In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.

    Beschreibung

    Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:

    • Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
    • Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen

    Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein

    Die Vereine leisten einen beachtlichen Beitrag zur Sozialisierung, Integration und zur Bindung der Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Ortsgemeinde. Sie vermitteln Teamgeist, Gemeinschaftssinn und Fairness durch ihre kontinuierliche Arbeit mit den Senioren, Kindern und Jugendlichen. Die Verbandsgemeinde Gerolstein unterstützt mit den Zuschussrichtlinien die Senioren- und Jugendarbeit in den Vereinen und gibt so den Menschen die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, sich im Ehrenamt zu engagieren und das Allgemeinwohl zu stärken. 

    Mit der finanziellen Förderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erleichtert und ermöglicht die Verbandsgemeinde Gerolstein diese wichtige Arbeit, die als unersetzlich zu betrachten ist. Sie setzt damit ein Signal in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung. Die Pflege und Förderung von Sport und Spiel sowie die Senioren- und Jugendarbeit werden als eine wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinde anerkannt. 

    Die Verbandsgemeinde fördert dabei den Neu- und Erweiterungsbau sowie größere Instandsetzungen von Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen außer Kinderspielplätzen. Diese Förderung erfolgt auch in der Erfüllung der Ausgleichsfunktion gemäß § 67 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO).  

    Die Vereine leisten einen beachtlichen Beitrag zur Sozialisierung, Integration und zur Bindung der Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Ortsgemeinde. Sie vermitteln Teamgeist, Gemeinschaftssinn und Fairness durch ihre kontinuierliche Arbeit mit den Senioren, Kindern und Jugendlichen. Die Verbandsgemeinde Gerolstein unterstützt mit den Zuschussrichtlinien die Senioren- und Jugendarbeit in den Vereinen und gibt so den Menschen die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, sich im Ehrenamt zu engagieren und das Allgemeinwohl zu stärken. 

    Mit der finanziellen Förderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erleichtert und ermöglicht die Verbandsgemeinde Gerolstein diese wichtige Arbeit, die als unersetzlich zu betrachten ist. Sie setzt damit ein Signal in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung. Die Pflege und Förderung von Sport und Spiel sowie die Senioren- und Jugendarbeit werden als eine wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinde anerkannt. 

    Die Verbandsgemeinde fördert dabei den Neu- und Erweiterungsbau sowie größere Instandsetzungen von Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen außer Kinderspielplätzen. Diese Förderung erfolgt auch in der Erfüllung der Ausgleichsfunktion gemäß § 67 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO).  

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Kyllweg 1

    54568 Gerolstein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: post@gerolstein.de

    Telefon Festnetz: 06591 13-0

    Fax: 06591 13-9000

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2015 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, VG_Gerolstein)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.

    Der Verein

    • hat den Sitz in der Kommune
    • ist im Vereinsregister gemeldet.

    Verfahrensablauf

    • Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
    • Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gemeinde, Verein, Gemeinschaft, Förderung, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung, Beihilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)