Kommunale Förderung für Vereine beantragen
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Hinweise für Gerolstein: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Gerolstein
Die Vereine leisten einen beachtlichen Beitrag zur Sozialisierung, Integration und zur Bindung der Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Ortsgemeinde. Sie vermitteln Teamgeist, Gemeinschaftssinn und Fairness durch ihre kontinuierliche Arbeit mit den Senioren, Kindern und Jugendlichen. Die Verbandsgemeinde Gerolstein unterstützt mit den Zuschussrichtlinien die Senioren- und Jugendarbeit in den Vereinen und gibt so den Menschen die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, sich im Ehrenamt zu engagieren und das Allgemeinwohl zu stärken.
Mit der finanziellen Förderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erleichtert und ermöglicht die Verbandsgemeinde Gerolstein diese wichtige Arbeit, die als unersetzlich zu betrachten ist. Sie setzt damit ein Signal in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung. Die Pflege und Förderung von Sport und Spiel sowie die Senioren- und Jugendarbeit werden als eine wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinde anerkannt.
Die Verbandsgemeinde fördert dabei den Neu- und Erweiterungsbau sowie größere Instandsetzungen von Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen außer Kinderspielplätzen. Diese Förderung erfolgt auch in der Erfüllung der Ausgleichsfunktion gemäß § 67 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO).
Die Vereine leisten einen beachtlichen Beitrag zur Sozialisierung, Integration und zur Bindung der Bürgerinnen und Bürger in der eigenen Ortsgemeinde. Sie vermitteln Teamgeist, Gemeinschaftssinn und Fairness durch ihre kontinuierliche Arbeit mit den Senioren, Kindern und Jugendlichen. Die Verbandsgemeinde Gerolstein unterstützt mit den Zuschussrichtlinien die Senioren- und Jugendarbeit in den Vereinen und gibt so den Menschen die Möglichkeit, im Verein aktiv zu sein, sich im Ehrenamt zu engagieren und das Allgemeinwohl zu stärken.
Mit der finanziellen Förderung nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel erleichtert und ermöglicht die Verbandsgemeinde Gerolstein diese wichtige Arbeit, die als unersetzlich zu betrachten ist. Sie setzt damit ein Signal in Richtung Nachhaltigkeit und Zukunftssicherung. Die Pflege und Förderung von Sport und Spiel sowie die Senioren- und Jugendarbeit werden als eine wichtige Aufgabe der Verbandsgemeinde anerkannt.
Die Verbandsgemeinde fördert dabei den Neu- und Erweiterungsbau sowie größere Instandsetzungen von Senioren- und Jugendeinrichtungen, Sportanlagen und sonstigen Einrichtungen außer Kinderspielplätzen. Diese Förderung erfolgt auch in der Erfüllung der Ausgleichsfunktion gemäß § 67 Abs. 7 Gemeindeordnung (GemO).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Gerolstein - 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Baillivet
Besucheranschrift
E-Mail: daniela.baillivet@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1097
Fax: 06591 13-9000
Frau Michaela Leonards
Besucheranschrift
E-Mail: michaela.leonards@gerolstein.de
Telefon Festnetz: 06591 13-1061
Fax: 06591 13-9000
Internet
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinde, Verein, Gemeinschaft, Förderung, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung, Beihilfe