Kommunale Förderung für Vereine beantragen
In vielen Kommunen können Sie für Ihren Verein finanzielle oder materielle Förderungen erhalten.
Beschreibung
Einige Kommunen haben die Möglichkeit Ihre Vereinskultur zu unterstützen und fördern diese. Dies kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen:
- Finanzielle Förderungen sind z.B. Zuschüsse für Baumaßnahmen oder pro Mitglied
- Materielle Förderungen sind z.B. die Vergünstigung oder kostenlose Nutzung von Räumlichkeiten oder Sportanlagen
Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 3.4 - Soziales
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Geschäftsstelle Seniorenbeirat
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
Fax: 06785 79-89977
E-Mail: seniorenbeirat@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-9977
Herrn Jan Weber
Postanschrift
Brühlstraße 16
55756 Herrstein
E-Mail: j.weber@vg-hr.de
Fax: 06785 79-83409
Telefon Festnetz: 06785 79-3409
erforderliche Unterlagen
Förderungen bedingen meist einen schriftlichen Antrag. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
In der Regel sind nachfolgende Voraussetzungen zur Antragstellung notwendig.
Der Verein
- hat den Sitz in der Kommune
- ist im Vereinsregister gemeldet.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Gemeinde, Verein, Gemeinschaft, Förderung, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung, Beihilfe