Hochwasserschäden Erfassung

    Hochwasserschäden erfassen

    Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.

    Beschreibung

    Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.

    Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.

    Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:

    • Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
    • Außenanlagen
    • Grünflächen
    • Parkanlagen
    • Infrastruktur etc.

    Hinweise für Worms: Gewässeraufsicht

    Wasserrechtliche Genehmigungen für Gewässerbenutzungen (Entnahme, Einleitung usw.). für Anlagen im Gewässerbereich, zum Bauen an den Rheindeichen sowie zum Bauen in Überschwemmungsgebieten bei Gewässern dritter Ordnung (z. B. Eisbach/Altbach), Aufgaben der Unteren Wasserbehörde

    Wasserrechtliche Genehmigungen für Gewässerbenutzungen (Entnahme, Einleitung usw.). für Anlagen im Gewässerbereich, zum Bauen an den Rheindeichen sowie zum Bauen in Überschwemmungsgebieten bei Gewässern dritter Ordnung (z. B. Eisbach/Altbach), Aufgaben der Unteren Wasserbehörde

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung. Bürgerrathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin. Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Termin.  

    Kontakt

    E-Mail: umwelt@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3500

    Fax: +49 6241 853-3599

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2024

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.

    Fristen

    Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2022

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Dammbruch, Überflutung, Hochwasserschaden, Deichbruch, Gewitter, Überschwemmung, Starkregen, Hochwasseropfer, Elementarschäden, Wasserstrom, Hochwasser, Katastrophe, Hochwasserhilfe, Naturkatastrophe, Schadensbeseitigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020