Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Eigenbetrieb Werke
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02654 9402-0
E-Mail: info@maifeld.de
Weitere Informationen
Betriebszweig Abwasserwerk
- Finanzen
- Gebühren / Beiträge
- Kanalbau / Technik
- Abwasserwerk (i.V.m. Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.2)
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Deichbruch, Hochwasserschaden, Naturkatastrophe, Starkregen, Dammbruch, Schadensbeseitigung, Hochwasserhilfe, Katastrophe, Elementarschäden, Hochwasseropfer, Hochwasser, Wasserstrom, Gewitter, Überschwemmung, Überflutung