Hochwasserschäden erfassen
Wenn Ihre Kommune von Hochwasser betroffen ist, dann sollten die aufgetretenen Schäden möglichst zeitnah erfasst werden. Die Erfassung ist Voraussetzung, um die Schäden im Anschluss beseitigen zu können.
Beschreibung
Durch Hochwasser wird innerhalb kürzerster Zeit eine Landfläche überflutet, die im Regelfall nicht von Wasser bedeckt wird.
Brücken, Gebäude oder ganze Landstriche werden dadurch stark geschädigt. Diese Schäden müssen festgestellt und bemessen werden.
Erfasst werden alle Schäden im öffentlichen Raum an:
- Gebäuden (Fundamenten, Fassaden, Dächern, Ausstattung)
- Außenanlagen
- Grünflächen
- Parkanlagen
- Infrastruktur etc.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +492691 305 0
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Kontaktperson
Herr Dipl. Ing. FH Siegbert Justen
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-200
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Herr Jan Furch
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-214
E-Mail: jan.furch@adenau.de
Internet
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Voraussetzungen
Der Schaden ist durch Hochwasser entstanden.
Fristen
Der Hochwasserschaden sollte so schnell wie möglich erfasst werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hochwasserhilfe, Überschwemmung, Naturkatastrophe, Dammbruch, Elementarschäden, Gewitter, Starkregen, Katastrophe, Hochwasseropfer, Deichbruch, Schadensbeseitigung, Hochwasser, Wasserstrom, Überflutung, Hochwasserschaden