Hochwasserschäden beseitigen
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 3.3 Tiefbau, öffentliches Grün, Bauhof, Gewässer III. Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Stefan Weiler
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-13411
E-Mail: weiler.stefan@vg-suedeifel.de
Internet
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Schadensbeseitigung, Hochwasseropfer, Beräumung, Hochwasser, Deichbruch, Dammbruch, Naturkatastrophe, Elementarschäden, Überschwemmung, Gewitter, Hochwasserhilfe, Wasserstrom, Hochwasserschaden, Starkregen, Überflutung, Katastrophe