Hochwasserschäden Beseitigung

    Hochwasserschäden beseitigen

    Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.

    Beschreibung

    Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Maifeld - Eigenbetrieb Werke

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 4-6

    56751 Polch

    Gebäude: Rathaus, Flügel Ost, 2. OG

    Öffnungszeiten

    > Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02654 9402-0

    E-Mail: info@maifeld.de

    Weitere Informationen

    Betriebszweig Abwasserwerk

    • Finanzen
    • Gebühren / Beiträge
    • Kanalbau / Technik 
    • Abwasserwerk (i.V.m. Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.2)

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Katastrophe, Naturkatastrophe, Überschwemmung, Hochwasser, Dammbruch, Elementarschäden, Beräumung, Hochwasserhilfe, Deichbruch, Überflutung, Wasserstrom, Gewitter, Hochwasseropfer, Schadensbeseitigung, Hochwasserschaden, Starkregen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de