Hochwasserschäden beseitigen
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Maifeld - Eigenbetrieb Werke
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
> Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung
Kontakt
Telefon Festnetz: 02654 9402-0
E-Mail: info@maifeld.de
Weitere Informationen
Betriebszweig Abwasserwerk
- Finanzen
- Gebühren / Beiträge
- Kanalbau / Technik
- Abwasserwerk (i.V.m. Fachbereich 4 - Teilgebiet 4.2)
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Überflutung, Schadensbeseitigung, Elementarschäden, Hochwasser, Gewitter, Hochwasserschaden, Dammbruch, Naturkatastrophe, Hochwasseropfer, Wasserstrom, Deichbruch, Hochwasserhilfe, Starkregen, Katastrophe, Beräumung, Überschwemmung