Hochwasserschäden beseitigen
Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.
Beschreibung
Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen
Beschreibung
Planen und Bauen
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: +492691 305 0
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Kontaktperson
Herr Dipl. Ing. FH Siegbert Justen
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Gebäude: Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-200
E-Mail: siegbert.justen@adenau.de
Herr Jan Furch
Postanschrift
Kirchstraße 15 - 19
53518 Adenau
Haus A
Fax: 02691 305-299
Telefon Festnetz: 02691 305-214
E-Mail: jan.furch@adenau.de
Internet
Weitere Informationen
Planen und Bauen
Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik)
Fristen
Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Beräumung, Naturkatastrophe, Überflutung, Katastrophe, Schadensbeseitigung, Hochwasserhilfe, Gewitter, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Hochwasseropfer, Elementarschäden, Dammbruch, Wasserstrom, Hochwasserschaden, Deichbruch