Hochwasserschäden Beseitigung

    Hochwasserschäden beseitigen

    Wo Hochwasser bereits zurückgegangen ist, zeigt sich erst das wahre Ausmaß der Schäden. Deren Beseitigung sollte zeitnah und gezielt vorgenommen werden.

    Beschreibung

    Hochwasserschäden sollten zur Vermeidung weiterer Gefahren schnellstmöglich beseitigt werden. Das nicht abgeflossene Wasser beinhaltet Gefahrenstoffe, wie Öl und Chemikalien, die sich in der Umwelt festsetzen. Auch die Wiederinbetriebnahme elektrischer Anlagen sowie das Betreten überschwemmter Gebäude muss mit Vorsicht begangen werden. Mauerwerke sollten so schnell wie möglich getrocknet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Adenau - 2 - Planen und Bauen

    Beschreibung

    Planen und Bauen

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 15 - 19

    53518 Adenau

    Gebäude: Haus A

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492691 305 0

    E-Mail: siegbert.justen@adenau.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Planen und Bauen

    Fachbereichsleiter: Siegbert Justen (Technik) 

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fristen

    Die Beseitigung von Hochwasserschäden sollte so schnell wie möglich erfolgen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Beräumung, Naturkatastrophe, Überflutung, Katastrophe, Schadensbeseitigung, Hochwasserhilfe, Gewitter, Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Hochwasseropfer, Elementarschäden, Dammbruch, Wasserstrom, Hochwasserschaden, Deichbruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English