Beseitigung oder Beschädigung kommunal geschützter Bäume beantragen
Sie möchten einen kommunal geschützten Baum fällen oder einen Baumrückschnitt durchführen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Genehmigung.
Beschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bauliche Infrastruktur
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Timm Gutensohn
Besucheranschrift
E-Mail: timm.gutensohn@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-350
Fax: 06391 9196-199
Herr Wolfgang Bock
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06391 9196-300
E-Mail: wolfgang.bock@dahner-felsenland.de
Fax: 06391 9196-199
Herr Fabian Grüny
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Natur und Umwelt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Timm Gutensohn
Herr Fabian Grüny
Besucheranschrift
E-Mail: fabian.grueny@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-301
Fax: 06391 9196-199
Herr Wolfgang Bock
Besucheranschrift
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: wolfgang.bock@dahner-felsenland.de
Telefon Festnetz: 06391 9196-300
Internet
erforderliche Unterlagen
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Fällung bzw. Rückschnitt können sein:
- der Baum ist krank und hat seine ökologischen Funktionen weitestgehend verloren
- die weitere Erhaltung stellt einen nicht zumutbaren Aufwand für den Eigentümer dar.
- es gehen Gefahren für Personen oder Sachwerte aus
Rechtsgrundlage(n)
Kommunales Satzungsrecht: Die rechlichen Regelungen sind je Kommune unterschiedlich.
Verfahrensablauf
- Der Antrag muss in der Regel schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
- Nach Antragstellung erfolgt ggf. eine vor Ort Besichtigung
- Sie erhalten eine schriftlichen Genehmigung
Fristen
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Baum, Baumschutzsatzung, Baumfällgenehmigung, Baumschutz, Ausnahmeregelung, Baumschnitt, Genehmigung, Baumrückschnitt, Kommune