Kommunale Kulturförderung beantragen
Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Beschreibung
Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:
- Bibliotheken
- Bildende Kunst, Darstellende Kunst
- Film und Medien
- Gedenkstätten
- Heimatpflege
- Sprach und Kulturarbeit
- Internationale Kulturarbeit
- Literatur
- Museen und Ausstellungen
- Musik sowie Soziokultur
- etc.
Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 11 - Bildung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carolin Welter
Hausanschrift
Besucheranschrift
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Telefon Festnetz: 06571 14-2333
Herr Stefan Schmitt
Postfachadresse
Postfach 1420
54504 Wittlich
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06571 14-2291
Internet
Weitere Informationen
Dem Fachbereich 11 - Bildung und Kultur obliegt die Schulentwicklungsplanung, die Betreuung der kreiseigenen Schulen sowie die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (Schulbuchausleihe). Die Organisation der Schülerbeförderung und die Mitwirkung an der Verbesserung des ÖPNV sind ebenfalls Aufgaben des FB 11. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die kulturellen Aufgaben. So werden hier die Aktivitäten der Musikschule, der Kreisvolkshochschule, des Kreisarchivs, der Bibliothek Mehs, der Heimatbücherei, der Redaktion des Kreisjahrbuches, der Kreisergänzungsbücherei und des Kreismedienzentrums koordiniert.
erforderliche Unterlagen
Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:
- Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie:
- die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
- das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
- Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben
Verfahrensablauf
- In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
- Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Auszahlung, Gemeinde, Kultur, Kommune, Zuwendungen, Verein, Beihilfe, Gemeinschaft, Förderung, Unterstützung