Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Kommunale Kulturförderung beantragen

    Die Informationen zur Kulturförderung im Landkreis Bernkastel-Wittlich finden Sie hier.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 11 - Bildung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 59

    54516 Wittlich

    Gebäude L

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06571 14-1011

    Fax: 06571 14-2500

    E-Mail: fb11@bernkastel-wittlich.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Dem Fachbereich 11 - Bildung und Kultur obliegt die Schulentwicklungsplanung, die Betreuung der kreiseigenen Schulen sowie die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (Schulbuchausleihe). Die Organisation der Schülerbeförderung und die Mitwirkung an der Verbesserung des ÖPNV sind ebenfalls Aufgaben des FB 11. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die kulturellen Aufgaben. So werden hier die Aktivitäten der Musikschule, der Kreisvolkshochschule, des Kreisarchivs, der Bibliothek Mehs, der Heimatbücherei, der Redaktion des Kreisjahrbuches, der Kreisergänzungsbücherei und des Kreismedienzentrums koordiniert.

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Gemeinde, Förderung, Kultur, Beihilfe, Verein, Zuwendungen, Gemeinschaft, Kommune, Unterstützung, Auszahlung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de