Zuwendungen der Kommune im kulturellen Bereich Bewilligung

    Kommunale Kulturförderung beantragen

    Sie möchten im Kulturbereich ein Vorhaben umsetzen? Dann können Sie oftmals einen Zuschuss erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Einige Kommunen fördern Vorhaben im kulturellen Bereich. Geförderte kulturelle Bereiche können sein:

    • Bibliotheken
    • Bildende Kunst, Darstellende Kunst
    • Film und Medien
    • Gedenkstätten
    • Heimatpflege
    • Sprach und Kulturarbeit
    • Internationale Kulturarbeit
    • Literatur
    • Museen und Ausstellungen
    • Musik sowie Soziokultur
    • etc.

    Oftmals ist die Förderung ein Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist individuell.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Fachgebiet 1.4 - Tourismus, Kultur, Informationstechnik, zentrale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 13

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02681 85-0

    Fax: 02681 7122

    E-Mail: rathaus@vg-ak-ff.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es ist in der Regel ein schriftlicher Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.

    Folgende Informationen sind den Antragsformularen meist beizufügen:

    • Beschreibung der Maßnahme / des Projektes
    • Kosten- und Finanzierungsplan
    • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit

    Voraussetzungen

    In der Regel müssen Sie:

    • die benötigte Zuwendung bzw. Förderung glaubhaft machen
    • das Vorhaben darf meist noch nicht begonnen worden sein
    • Ihren Vorhabenschwerpunkt im Kulturbereich haben

    Verfahrensablauf

    1. In der Regel ist ein schriftlicher Antrag mit geforderten Nachweisen notwendig, den Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.
    2. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Auszahlung, Gemeinschaft, Gemeinde, Förderung, Verein, Beihilfe, Kommune, Zuwendungen, Unterstützung, Kultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English