Fachtierarzt anerkennen der Weiterbildungsbezeichnung
Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen.
Beschreibung
Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
- Tierärztliche Approbation
- Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
- Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja - zum Teil auf Homepage
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
- tierärztliche Approbation
- Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
- Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
- Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 08.08.2022
Stichwörter
Veterinärwesen, Tierärztekammer, Fachtierarzt, Veterinäramt, Zusatzbezeichnung, Amtstierarzt