Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

    Fachtierarzt anerkennen der Weiterbildungsbezeichnung

    Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen.

    Beschreibung

    Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 6-8

    66869 Kusel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06381 4291-95

    Fax: 06381 4291-96

    E-Mail: info@ltk-rlp.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Telefonische Sprechzeiten:
    Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
    • Tierärztliche Approbation
    • Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
    • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
    • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben

    Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja - zum Teil auf Homepage
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
    • tierärztliche Approbation
    • Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.

    Verfahrensablauf

    • Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
    • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
    • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.

    Bearbeitungsdauer

    ca. 4 Wochen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Veterinärwesen, Tierärztekammer, Fachtierarzt, Veterinäramt, Zusatzbezeichnung, Amtstierarzt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de