• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

Fachtierarzt anerkennen der Weiterbildungsbezeichnung

Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen.

Beschreibung

Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts

Adresse

Hausanschrift

Bahnhofstraße 6-8

66869 Kusel

Kontakt

Telefon Festnetz: 06381 4291-95

Fax: 06381 4291-96

E-Mail: info@ltk-rlp.de

Weitere Informationen

Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr

Version

Technisch erstellt am 08.12.2010

Technisch geändert am 10.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
  • Tierärztliche Approbation
  • Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
  • Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja – zum Teil auf Homepage
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Voraussetzungen

  • erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
  • tierärztliche Approbation
  • Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
  • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
  • Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
  • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MKUEM am 08.08.2022

Version

Technisch erstellt am 08.08.2022

Technisch geändert am 01.03.2023

Stichwörter

Veterinäramt, Fachtierarzt, Veterinärwesen, Amtstierarzt, Tierärztekammer, Zusatzbezeichnung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020