Fachtierarzt anerkennen der Weiterbildungsbezeichnung
Neben Ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin können Sie weitere Bezeichnungen auf Antrag führen.
Beschreibung
Sie können neben ihrer Berufsbezeichnung als Tierarzt oder Tierärztin weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse und Fertigkeiten in einem bestimmten fachlichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 09.00 - 13.00 Uhr
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Hausanschrift
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Zeugnis über Hochschulabschluss Veterinärmedizin
- Tierärztliche Approbation
- Nachweis der erfolgten Weiterbildung (Zeugnisse und Nachweise)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls eine Bescheinigung über Dauer und Art bisher ausgeübter beruflicher Tätigkeiten als Tierärztin oder Tierarzt in einem EU- oder EWR-Staat oder in der Schweiz
- Nachweise der Weiterbildungsinhalte in Form von Weiterbildungsordnung, Prüfungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, aus denen die Studieninhalte und die Dauer der absolvierten Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
- Erklärung, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis Sie in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden Antrag gestellt, eine Eignungsprüfung abgelegt oder einen Anpassungslehrgang absolviert haben
Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie zusätzlich in amtlich beglaubigter Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin oder einen öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer erfolgt sein.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja – zum Teil auf Homepage
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Voraussetzungen
- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Veterinärmedizin
- tierärztliche Approbation
- Berufserfahrung und berufliche Tätigkeit entsprechend der Weiterbildungsordnung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Die Frist hierfür beträgt 4 Wochen.
Verfahrensablauf
- Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich.
- Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle bestätigt den Antragseingang und teilt gegebenenfalls mit, welche Unterlagen noch fehlen.
- Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
- Die Landestierärztekammer stellt Ihnen eine Urkunde zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung aus.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MKUEM am 08.08.2022
Stichwörter
Amtstierarzt, Veterinäramt, Veterinärwesen, Zusatzbezeichnung, Tierärztekammer, Fachtierarzt