Tier abgeben im Tierheim
Sie können die artgerechte Haltung Ihres Haustieres nicht mehr sichern? Dann können Sie Ihr Haustier in einem Tierheim abgeben.
Beschreibung
Wenn Sie ein Tier abgeben möchten, können Sie dies in einem Tierheim in Ihrer Nähe tun. Sie können ein Tierheim auch informieren, wenn Sie ein herrenloses Tier gefunden haben.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Tierheim.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Ahrweiler - Abteilung 3.5 - Veterinärwesen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bruno Schlösser
Besucheranschrift
Fax: 02641 975-7203
E-Mail: Bruno.Schloesser@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02641 975-203
Frau Johanna Meyer-Hamme
Herr Bernd Schmitt
Besucheranschrift
E-Mail: Bernd.Schmitt@kreis-ahrweiler.de
Fax: 02641 975-7359
Telefon Festnetz: 02641 975-359
Internet
Verfahrensablauf
- Wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese gibt Ihnen Auskünfte zu Tierheimen in der Region.
- Rufen Sie das gewünschte Tierheim an, und fragen Sie, ob Platz für das Tier vorhanden ist.
- Als Besitzer geben Sie das Tier in der Regel persönlich ab.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Katze, Kaninchen, herrenloses Tier, Hund abgeben, Tier abgeben, Hund aussetzen, Tierasyl