Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.1 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Bauleitplanung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgerbüro Donnerstagvormittag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lorik Restelica
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Fax: 06139 299-301
Telefon Festnetz: 06139 299-127
E-Mail: lorik.restelica@budenheim.de
Frau Kira Schneider
Postanschrift
Berliner Straße 3
55257 Budenheim
Fax: 06139 299-301
Telefon Festnetz: 06139 299-126
E-Mail: kira.schneider@budenheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast