abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Budenheim - Sachgebiet 2.1 - Bürgerbüro, Sicherheit und Ordnung, Bauleitplanung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 3

    55257 Budenheim

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 7.30 Uhr bis 11.45 Uhr Donnerstag: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgerbüro Donnerstagvormittag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06139 299-301

    Telefon Festnetz: 06139 299-0

    E-Mail: info@budenheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de