abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bitburger Land - Abt. 2: Öff. Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Hubert-Prim-Straße 7

    54634 Bitburg

    Gebäude: Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Marktplatz 8

    54655 Kyllburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Wir haben gleitende Arbeitszeit. Das Einwohnermeldeamt in Bitburg ist mittwochnachmittags und in Kyllburg freitagsganztägig geschlossen. Das Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bitburger Land (Standorte Bitburg sowie Kyllburg) erledigt alle Bürgeranliegen innerhalb der Öffnungszeitennur noch nach vorheriger Terminvereinbarung. Gerne können Sie Ihren Termin unkompliziert O N L I N E (Webanwendung) oder telefonisch mit uns vereinbaren.Bitte informieren Sie sich an dieser Stelle vor der Terminbuchung, welche Unterlagen und Nachweise wir zur Bearbeitung benötigen . Bitte beachten Sie auch alle Informationen in der späteren Bestätigungsmail nach der Online-Terminbuchung. Sollten dennoch offene Fragen bestehen, können Sie uns gerne per Mail (meldeamt@bitburgerland.de) oder telefonisch kontaktieren. Die vorherige Terminvereinbarung erspart Ihnen längere Wartezeiten sowie ein evtl. erneutes Vorsprechen in derselben Angelegenheit aufgrund fehlender Unterlagen.

    Kontakt

    Fax: 06561 66-1500

    Telefon Festnetz: 06561 66-0

    E-Mail: info@bitburgerland.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Falsch abgestellte Fahrzeuge, Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz, Autoknast

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de