abgeschleppte Fahrzeuge Herausgabe

    Abgeschlepptes Fahrzeug abholen

    Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.

    Beschreibung

    Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.

    Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm - 3.3 Öffentliche Sicherheit u. Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
    • Zulassungsbescheinigung Teil 1

    Voraussetzungen

    Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.

    Kosten

    Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, Autoknast, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz, Falsch abgestellte Fahrzeuge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English