Abgeschlepptes Fahrzeug abholen
Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie Ihr abgeschlepptes Fahrzeug wieder bekommen.
Beschreibung
Ein bereits abgeschlepptes Fahrzeug können Sie auch wieder auslösen. Hierzu wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder an die zuständigen Polizeidienststelle, um den Abstellort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen.
Zur Vermeidung weiterer Kosten für die Verwahrung sollten Sie Ihr Fahrzeug schnellstmöglich abholen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler - Verkehr
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag & Donnerstag: 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Passer-satzpapiere für ausländische Staatsangehörige)
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
Voraussetzungen
Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Kosten
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten.
Hinweise für Bad Neuenahr-Ahrweiler: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Für den Abschleppvorgang entstehen in der Regel Kosten. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Falschparker abschleppen, Fahrzeug-Verwahrplatz, Autoknast, Dauerparker, Kfz-Verwahrplatz, Falsch abgestellte Fahrzeuge