Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Hinweise für Worms: Vollzugsaufgaben / Vollzugsdienst (kommunal)
- Wahrnehmung ordnungsbehördlicher Aufgaben nach dem POG (Polizei-Ordnungs-Gesetz) wie z.B. Ruhestörungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an die Leitstelle: 0 62 41/ 85 3 - 38 22
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.08 Kontroll- und Vollzugsdienste
Beschreibung
Hotline*: (0 62 41) 8 53 ? 38 22
*Die Leitstelle des Kontroll- und Vollzugsdienstes ist unter dieser Telefonnummer auch unter der Woche und am Wochenende bis in die späten Abendstunden erreichbar.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Falschparker, Versetzung, Diebstahl, Kraftfahrzeug, Fahrzeug, Halteverbot, Auto, Entfernung von Fahrzeugen, kfz, Verbringung, Kfz, Haltestelle, Busspur, Transporter, Motorrad, Umsetzung, Abschleppen, Unfall, Kfz-Umsetzung, PKW