Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer
Während der allgemeinen Bürozeiten kann die Information über die Straßenverkehrsbehörde der Stadt abgerufen werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Feuerwache der Stadt Speyer unter der Telefonnummer: 06232 - 141200 angerufen werden.
Während der allgemeinen Bürozeiten kann die Information über die Straßenverkehrsbehörde der Stadt abgerufen werden.
Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Feuerwache der Stadt Speyer unter der Telefonnummer: 06232 - 141200 angerufen werden.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 270 - Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
- Überwachung Ruhender Verkehr
- Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
- Baustellen
- Verkehrsführung
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Auto, Haltestelle, Unfall, Abschleppen, Falschparker, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Kfz-Umsetzung, PKW, Motorrad, Fahrzeug, Busspur, Halteverbot, Diebstahl, Transporter, kfz, Umsetzung, Versetzung, Kraftfahrzeug, Kfz