abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Während der allgemeinen Bürozeiten kann die Information über die Straßenverkehrsbehörde der Stadt abgerufen werden.

    Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Feuerwache der Stadt Speyer unter der Telefonnummer: 06232 - 141200 angerufen werden.

    Während der allgemeinen Bürozeiten kann die Information über die Straßenverkehrsbehörde der Stadt abgerufen werden.

    Außerhalb der Öffnungszeiten kann die Feuerwache der Stadt Speyer unter der Telefonnummer: 06232 - 141200 angerufen werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 270 - Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.de

    Telefon Festnetz: 06232 14-2480

    Fax: 06232 14-2825

    Weitere Informationen

    • Überwachung Ruhender Verkehr
    • Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen
    • Baustellen
    • Verkehrsführung

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2024

    Technisch geändert am 11.03.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2022

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Auto, Haltestelle, Unfall, Abschleppen, Falschparker, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Kfz-Umsetzung, PKW, Motorrad, Fahrzeug, Busspur, Halteverbot, Diebstahl, Transporter, kfz, Umsetzung, Versetzung, Kraftfahrzeug, Kfz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020