abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

    Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

    Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

    Beschreibung

    Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

    Zuständigkeit

    Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr- Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3812

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3212

    E-Mail: Stadtverwaltung@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis

    Voraussetzungen

    • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

    Kosten

    In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Haltestelle, Halteverbot, Kraftfahrzeug, kfz, Motorrad, Auto, Fahrzeug, PKW, Diebstahl, Umsetzung, Falschparker, Abschleppen, Versetzung, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Transporter, Busspur, Kfz, Kfz-Umsetzung, Unfall

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de