Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Straßenverkehr- Verkehrsüberwachung
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haltestelle, Halteverbot, Kraftfahrzeug, kfz, Motorrad, Auto, Fahrzeug, PKW, Diebstahl, Umsetzung, Falschparker, Abschleppen, Versetzung, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Transporter, Busspur, Kfz, Kfz-Umsetzung, Unfall