Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Trier-Land - Ordnungsverwaltung, Brand- & Katastrophenschutz - 3.2
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags - freitags von 09.00 - 12.00 Uhr und mittwochs auch von 14.00 - 15.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tamara Ulrich
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0651 9798-105
E-Mail: tamara.ulrich@trier-land.de
Fax: 0651 9798-5555
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Umsetzung, Fahrzeug, kfz, Transporter, Diebstahl, Halteverbot, Falschparker, Haltestelle, Busspur, Versetzung, Entfernung von Fahrzeugen, Kfz, Abschleppen, Auto, Motorrad, Kraftfahrzeug, PKW, Unfall, Verbringung, Kfz-Umsetzung