Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lahnstein - 2.2.2 Straßenverkehrsbehörde / Bußgeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marie Henkel (Ordnung und Verkehr)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: M.Henkel@lahnstein.de
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-204
Frau Heike Erlenbach (Bußgeld und ruhender Verkehr)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: h.erlenbach@lahnstein.de
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-205
Herr Pedro Hillen (Ordnung und Verkehr)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: P.Hillen@lahnstein.de
Telefon Festnetz: +49 2621 914-213
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Auto, Haltestelle, Unfall, Abschleppen, Falschparker, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Kfz-Umsetzung, PKW, Motorrad, Fahrzeug, Busspur, Halteverbot, Diebstahl, Transporter, kfz, Umsetzung, Versetzung, Kraftfahrzeug, Kfz