• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
abgeschleppte Fahrzeuge Informationserteilung

Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten

Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.

Beschreibung

Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.  

Zuständigkeit

Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung. 

Ansprechpartner

Für Niederburg wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis

Voraussetzungen

  • Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.

Kosten

In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung

Version

Technisch erstellt am 05.08.2022

Technisch geändert am 01.03.2023

Stichwörter

Auto, Haltestelle, Unfall, Abschleppen, Falschparker, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Kfz-Umsetzung, PKW, Motorrad, Fahrzeug, Busspur, Halteverbot, Diebstahl, Transporter, kfz, Umsetzung, Versetzung, Kraftfahrzeug, Kfz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020