Abgeschlepptes Fahrzeug Auskunft erhalten
Ihr Auto wurde behördlich abgeschleppt. Hier erfahren Sie mehr zum weiteren Fortgang.
Beschreibung
Das Abschleppen von falsch geparkten Fahrzeugen wird auch als "Umsetzung" bezeichnet. Fahrzeuge werden abgeschleppt, wenn konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entstehen und dadurch insbesondere Verkehrsgefährdungen oder -behinderungen zu befürchten sind.
Zuständigkeit
Um den neuen Standort Ihres Fahrzeugs in Erfahrung zu bringen, wenden Sie sich an Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.2 Verkehr und Kommunaler Vollzug
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website
Kontakt
Telefon Festnetz: 06761 837-0
Fax: 06761 837-100
E-Mail: vollzug@sim-rhb.de
E-Mail: strassenverkehr@sim-rhb.de
Kontaktperson
Frau Katja Auler
Herr Erik Milz
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
Voraussetzungen
- Ihr Fahrzeug wurde abgeschleppt.
Kosten
In der Regel fallen für das Abschleppen eines Fahrzeugs Kosten an. Diese variieren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Haltestelle, Halteverbot, Kraftfahrzeug, kfz, Motorrad, Auto, Fahrzeug, PKW, Diebstahl, Umsetzung, Falschparker, Abschleppen, Versetzung, Verbringung, Entfernung von Fahrzeugen, Transporter, Busspur, Kfz, Kfz-Umsetzung, Unfall