Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ann-Kathrin Metzger
Frau Lara Trapp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06391 9196-218
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: lara.trapp@dahner-felsenland.de
Frau Marina Vogel
Internet
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bestattungswesen, besondere Ruhestätten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Marina Vogel
Frau Lara Trapp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06391 9196-218
Fax: 06391 9196-199
E-Mail: lara.trapp@dahner-felsenland.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Grabmal verändern, Steinmetz