Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 3.3 Gebäudemanagement, Friedhofswesen, Bauhof
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Lenhardt
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
DG, Raum 304
Telefon Festnetz: 06374 922-283
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Steinmetz, Grabmal errichten, Bestattungsunternehmen, Gärtner, Bildhauer, Grabmal verändern