Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Fachbereich 3 - Standesamt (Heiraten - Bestattungen - Beurkundungen)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06326 977-221
E-Mail: standesamt@vg-deidesheim.rlp.de
Kontaktperson
Herr Broßardt (Standesbeamter)
Hausanschrift
Fax: 06326 977-100
Telefon Festnetz: 06326 977-221
E-Mail: standesamt@vg-deidesheim.rlp.de
Frau Marx (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: 06326 977-100
Telefon Festnetz: 06326 977-228
E-Mail: standesamt@vg-deidesheim.rlp.de
Frau Reeg (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06326 977-120
Fax: 06326 977-100
E-Mail: standesamt@vg-deidesheim.rlp.de
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Steinmetz, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Gärtner, Grabmal errichten, Bildhauer