Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 260 - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Hertrichweg 2

    67346 Speyer

    Friedhofsbüro

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2506

    Fax: 06232 14-2634

    E-Mail: friedhof@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Grabmal verändern, Steinmetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de