Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 260 - Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Friedhofsbüro
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eva Bomrich
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2632
E-Mail: eva.bomrich@stadt-speyer.de
Herr Andy Englert
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2506
E-Mail: friedhof@stadt-speyer.de
Frau Kim Friederich
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Stadthaus
Telefon Festnetz: 06232 14-2630
E-Mail: kim.friederich@stadt-speyer.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Grabmal verändern, Steinmetz