Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen Erteilung

    Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage

    Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.

    Beschreibung

    Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    WBL - Friedhöfe

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bliesstraße 10

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit Friedhofsverwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:0 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-2969

    Telefon Festnetz: +49 621 504-4849

    E-Mail: friedhofsverwaltung@ludwigshafen.de

    Internet

    Formulare

    Vollmacht

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Grabmal verändern, Steinmetz

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de