Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Lahnstein - 2.2.5 (Standesamt)
Beschreibung
Das Trauzimmer befindet sich in Raum 103 im 1. Obergeschoss.
Es steht kein Aufzug zur Verfügung !
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Naß
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-0
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: standesamt@lahnstein.de
E-Mail: m.nass@lahnstein.de
Frau Sabine Vahlenkamp
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Fax: +49 2621 914-330
Telefon Festnetz: +49 2621 914-310
E-Mail: S.Vahlenkamp@lahnstein.de
E-Mail: standesamt@lahnstein.de
Herr Matthias Wagner
Postanschrift
Kirchstraße 1
56112 Lahnstein
Telefon Festnetz: +49 2621 914-220
Fax: +49 2621 914-330
E-Mail: m.wagner@lahnstein.de
E-Mail: standesamt@lahnstein.de
Internet
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Gärtner, Bestattungsunternehmen, Grabmal errichten, Bildhauer, Grabmal verändern, Steinmetz