Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kirchberg (Hunsrück) - Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt, Kommunale Betriebe
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Larissa Podkin (öffentl. Einrichtungen, Friedhofsverwaltung)
Frau Janina Schülken (Friedhofssatzung, Kalkulation öffentlich. Einrichtungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06763 910-312
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Bildhauer, Grabmal verändern, Grabmal errichten, Gärtner, Steinmetz, Bestattungsunternehmen