Grabmale Genehmigung beantragen zur Montage
Für das Aufstellen von Grabmalen oder anderen baulichen Anlagen bedarf es eine Genehmigung. Dies gilt ebenso im Falle von Veränderungen.
Beschreibung
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie in der Regel die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vordereifel - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Christine Engels
Postfachadresse
Postfach 2051
56710 Mayen
Postanschrift
Kelberger Straße 26
56727 Mayen
Fax: 02651 8009-20
Telefon Festnetz: 02651 8009-15
E-Mail: c.engels@vordereifel.de
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 1
Leitung: Michael Augel
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage in der Regel zu errichten oder umzubauen ist.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Steinmetz, Grabmal verändern, Bestattungsunternehmen, Gärtner, Grabmal errichten, Bildhauer