Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 260 - Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Friedhofsbüro
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eva Bomrich
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2632
E-Mail: eva.bomrich@stadt-speyer.de
Herr Andy Englert
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2506
E-Mail: friedhof@stadt-speyer.de
Frau Kim Friederich
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Stadthaus
Telefon Festnetz: 06232 14-2630
E-Mail: kim.friederich@stadt-speyer.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Grabstelle, Grabnutzungsrecht, vergeben, Friedhof