Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.2 Standesamt, Bestattungswesen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-0
Kontaktperson
Herr Alexander Schilz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12231
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: schilz.alexander@vg-suedeifel.de
Frau Evelyne Schneider
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: schneider.evelyne@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12232
Frau Lea Hamper
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12281
E-Mail: hamper.lea@vg-suedeifel.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erwerb einer Grabstelle
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
vergeben, Friedhof, Grabnutzungsrecht, Grabstelle