Grabstätte Nutzungsrechte beantragen
Sie möchten ein bestimmtes Grab vor Ihrem Tod reservieren? Hierfür können Sie ein Nutzungsrecht erwerben.
Beschreibung
Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum.
Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen - FB 2 - Bauliche Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Kontaktperson
Frau Silke Krieger-Studt
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06785 79-82107
E-Mail: s.krieger-studt@vg-hr.de
Telefon Festnetz: 06785 79-2107
Frau Andrea Kuhn
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06785 79-2108
Fax: 06785 79-82108
E-Mail: a.kuhn@vg-hr.de
erforderliche Unterlagen
Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Grabnutzungsrecht, Friedhof, vergeben, Grabstelle