Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Speyer - 260 - Friedhofsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Friedhofsbüro
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eva Bomrich
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2632
E-Mail: eva.bomrich@stadt-speyer.de
Herr Andy Englert
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Telefon Festnetz: 06232 14-2506
E-Mail: friedhof@stadt-speyer.de
Frau Kim Friederich
Postanschrift
Hertrichweg 2
67346 Speyer
Stadthaus
Telefon Festnetz: 06232 14-2630
E-Mail: kim.friederich@stadt-speyer.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht