Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

    Grabstätte Nutzungsrechte übertragen

    Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 260 - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Postanschrift

    Hertrichweg 2

    67346 Speyer

    Friedhofsbüro

    Öffnungszeiten

    Montag bis Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2506

    Fax: 06232 14-2634

    E-Mail: friedhof@stadt-speyer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.

    Kosten

    Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Stichwörter

    Grabstelle, Friedhof, Grabnutzungsrecht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de