Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
WBL - Friedhöfe
Adresse
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Hausanschrift
Lieferanschrift
Öffnungszeiten
Erreichbarkeit Friedhofsverwaltung: Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 bis 12:30 Uhr 14:0 bis 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 bis 12:30 Uhr Freitag 08:30 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Formulare
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Friedhof, Grabnutzungsrecht, Grabstelle