Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 4.2 Standesamt, Bestattungswesen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-0
Kontaktperson
Herr Alexander Schilz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12231
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: schilz.alexander@vg-suedeifel.de
Frau Evelyne Schneider
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: schneider.evelyne@vg-suedeifel.de
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12232
Frau Lea Hamper
Besucheranschrift
Fax: +49 6564 69-11260
Telefon Festnetz: +49 6564 69-12281
E-Mail: hamper.lea@vg-suedeifel.de
Internet
Formulare
Antrag auf Übertragung des Nutzungsrechtes einer Grabstätte
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Friedhof, Grabstelle, Grabnutzungsrecht