Lagerfeuer Genehmigung

    Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

    Beschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Öffentliche Ordnung - Waffenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 23

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Nur nach telefonischer Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2985(Waffenbesitzkarte zum Erwerb von Schusswaffen; Waffenbesitzkarte für Erben; Waffenbesitzkarte für Waffensammlerinnen und -sammler und Waffensachverständige; Waffenschein zum Führen von Waffen; Europäischer Feuerwaffenpass; Schießerlaubnis; Überprüfung von Schießständen; Erwerb und Veräußerung von Waffen;)

    Fax: +49 621 504-3932

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2935(Kleiner Waffenschein; Fahndung nach Waffen; Erbfälle; Regelüberprüfungen; Ordnungswidrigkeiten;)

    E-Mail: waffenrecht@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Lagerfeuer, Osterfeuer, Höhenfeuer, Brauchtumsfeuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English