Lagerfeuer Genehmigung

    Lagerfeuer Genehmigung beantragen

    Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

    Beschreibung

    Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Maifeld - Fachbereich 6 - Teilgebiet 6.1 - Öffentliche Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4-6

    56751 Polch

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    > Siehe Öffnungszeiten auf der Homepage der Verwaltung

    Kontakt

    Fax: 02654 9402-48

    Telefon Festnetz: 02654 9402-0

    E-Mail: info@maifeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit
    • Verkehrsüberwachung
    • Bußgeldstelle
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • ÖPNV

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

    • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
    • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 

    Fristen

    Die Genehmigung muss vor dem Stattfinden des Lagerfeuers vorliegen. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals auch ohne eine Genehmigung betrieben werden. Achten Sie aber in jedem Fall darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Osterfeuer, Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer, Höhenfeuer

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de