Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 20/2 Finanzabteilung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: stadtverwaltung@ingelheim.de
Kontaktperson
Lion Deisen
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-272
Fax: 06132 782-235
E-Mail: lion.deisen@ingelheim.de
Sylvia Weitzel
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: sylvia.weitzel@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-243
Fax: 06132 782-235
Cordula Mußgang
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-235
E-Mail: cordula.mussgang@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-154
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
Rechtsgrundlage für die Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.
Rechtsgrundlage für die Hundesteuer ist die Hundesteuersatzung der Stadt Ingelheim am Rhein.
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Kommunale Rahmenleistung
Stichwörter
Haustier, Frauchen, Herrchen, Hundehaltung