Hundesteuer Ermäßigung beantragen
Es gibt in vielen Kommunen die Möglichkeit eine Ermäßigung im Falle der Hundesteuerzahlung zu erhalten. Diese ist an Voraussetzungen gebunden.
Beschreibung
Eine Ermäßigung von der Hundesteuer ist immer dann möglich, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen gemäß der Satzung Ihrer Wohnsitzgemeinde erfüllen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weilerbach - 1.2.2 Abgaben
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 13:30 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sandra Schmidt
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
OG, Raum 216
Telefon Festnetz: 06374 922-265
E-Mail: Sandra.schmidt@vg-weilerbach.de
Frau Silvia Sweet
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
OG, Raum 216
Telefon Festnetz: 06374 922-266
E-Mail: Silvia.Sweet@vg-weilerbach.de
Verbandsgemeinde Weilerbach - 2.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Rummelstraße 15
67685 Weilerbach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 18:00 Dienstag und Donnerstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch und Freitag: 07:00 - 12:00
Kontakt
Internet
Formulare
In manchen Kommmunen liegen Antragsformulare bereit.
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Herrchen, Frauchen, Hundehaltung, Haustier